Verpflichtung zur Weiterbildung

Nach § 34c der Gewerbeordnung gilt seit 01.01.2018, dass Gewerbetreibende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 verpflichtet sind, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden.

Die abgelegten Zertifikate finden Sie hier:

PMA Fachtraining 2023

Zertifikat 2022

Beruf Immobilienmakler

Grundbuchrecht

Lebenszyklusmanagement

WirtschaftsgutImmobilie

Maklerrecht

Vertragsrecht_1

Vertragsrecht_2

Mietrecht

WohnungsEigentumsGesetz

Geldwäsche